Informationen zur Innung für Innung für Elektro- und Informationstechnik Augsburg
Unser Gebiet:
Wir sind zuständig für die Stadt Augsburg sowie die Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg.
Das tun wir für unsere Mitglieder:
Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts hat die Innung für Elektro- und
Informationstechnik Augsburg folgende Aufgaben kraft Gesetzes und Kraft Satzung zu erfüllen:
- den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen
- ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben
- entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern
- die Gesellenprüfungen Teil 1 und Teil 2 abzunehmen und hierfür Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten
- das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern, zu diesem Zweck kann sie insbesondere Fachschulen errichten und unterstützen und Lehrgänge veranstalten
- bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken
- das Genossenschaftswesen im Handwerk fördern
- über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten
- die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
- die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen bzw. zu fördern
- zwecks Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe ihrer Mitglieder Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeitsweise und der Betriebsführung schaffen und fördern
- bei der Vergabe Öffentlicher Lieferungen und Leistungen die Vergabestellen beraten
- das handwerkliche Pressewesen unterstützen
- zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Innungsmitgliedern und ihren Lehrlingen einen Ausschuss bilden
- Tarifverträge abschließen, soweit und solange solche Verträge nicht durch den Landesinnungsverband für den Bereich der Handwerksinnung geschlossen sind
- für ihre Mitglieder und deren Angehörige Unterstützungskassen für Fälle der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Bedürfnisse errichten
- bei Streitigkeiten zwischen den Innungsmitglieder und ihren Auftraggebern auf Antrag vermitteln.