Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe
entweder Widerspruch erhoben (siehe 1.) oder Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch erhoben wird
ist dieser schriftlich, zur Niederschrift oder in einer für den Schriftformersatz zugelassenen (Fußnote 1) Form bei der
Innung für Elektro- und Informationstechnik
Eschenhofstr. 57, 86154 Augsburg
zu erheben.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird
ist diese schriftlich, zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen (Fußnote 1) Form bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg,
Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg
zu erheben.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zu Protokoll der Geschäftsstelle Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Fußnote 1
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
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